Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Mirko Pfetzing
PM Bauelemente/Parkett e. K.
Nordholz 45
27333 Warpe

Handelsregister: HRA 202111
Registergericht: Amtsgericht Walsrode

Zweigstelle Ausstellung/Verwaltung
PM Parkett Design
Lange Str. 16
27318 Hoya

Kontakt

Telefon: 04251 – 98 33 10
Telefax: 04251 – 98 33 04
E-Mail: kontakt@parkett-designer.de

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE198337627

Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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Urheberrecht

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Bildnachweis
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma PM Bauelemente/Parkett e. Kfm. Mirko Pfetzing Nordholz 45 27333 Warpe

Allgemeines

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

Abschluss des Vertrages

Der Auftrag des Käufers ist von uns erst angenommen, wenn er schriftlich bestätigt oder von uns ausgeführt wird. Das gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

Preise und Zahlungsbedingungen

Angebote sind stets freibleibend und unter Vorbehalt der technischen Klärung vor Ort und der örtlichen Verhältnisse. Das Angebot basiert auf ca. Massen. Maßabweichungen im endgültigen Aufmass, das erst nach Auftragserteilung genommen wird, sind für beide Teile bindend. Insofern sind die dem Angebot zugrundeliegenden Maßangaben auch nur annähernd maßgebend. Durch Änderung von Maße und technischer Details können Preisabweichungen entstehen, die uns zur Preisanpassung berechtigen. Auch Positionsminderungen berechtigen uns zur Preisanpassung. Soweit nicht anders angegeben ist, halten wir uns an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden.

An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor.

Falls keine besondere Vereinbarung getroffen wurden erfolgt die Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware bzw. Fertigstellung der Bauleistung netto Kasse ohne Abzug. Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen, auch nicht wegen Beanstandungen.

Solange gelieferte Ware nicht vollständig bezahlt ist, verbleibt das Eigentum an der Ware bei dem Verkäufer.

Der Schuldner kommt spätestens dann in Verzug, wenn er 30 Tage nach Fälligkeit oder Zugang der Rechnung seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt. Vom 31. Tage ab Rechnungsdatum an ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Landeszentralbank zu verlangen.

Wir sind berechtigt, Abschlagszahlungen mit Anlieferung der Waren in Höhe der Warenwerte zu verlangen bzw. bei Montagearbeiten mit Beginn der Montagearbeiten und entsprechend des Bautenstandes.

Stundenlohnarbeiten werden entsprechend unserer aktuellen Montagesätze berechnet. Hinzu kommen Zeiten für An- und Abfahrt. Für Monteureinsätze von weniger als 1 Stunde wird eine volle Arbeitsstunde berechnet.

Bei Verlegeaufträgen ist es Sache des Auftraggebers, die Unterböden in einem normengerechten Zustand zur Verfügung zu stellen. Insbesondere müssen die Unterböden trocken und eben sein. Die genannten Verlegepreise haben nur Gültigkeit bei einem verlegereifen Unterboden, entsprechend der DIN 18365. Sämtliche erforderlichen Unterbodenvorarbeiten werden gesondert berechnet, wie auch Sonderarbeitsleistungen zusätzlich gesondert in Rechnung gestellt werden. Bei unseren angegebenen Verlegepreisen setzen wir voraus, dass die zu verlegenden Räume leer sind. Werden Räumungsarbeiten von uns durchgeführt, werden diese gesondert in Rechnung gestellt.

Lieferzeit und Liefertermine

Unsere Lieferungsbedingungen sind grundsätzlich ab Lager Nordholz zu verstehen, es sei denn, dass Anlieferung vereinbart wurde. Wurde Anlieferung vereinbart, so erfolgt diese bis zur Bordsteinkante. Das Vertragen der Ware ist bei Anlieferung nicht im Preis enthalten und wird zusätzlich wie Stundenlohnarbeiten in Rechnung gestellt.

Termine und Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Termine durch uns steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung an uns durch Zulieferanten und Hersteller. Fristen beginnen nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungs- bzw. Lieferungseinzelheiten. Falls wir selbst in Verzug geraten, muss der Käufer uns eine angemessene Nachfrist setzen.

Beanstandungen/Gewährleistung

Wir liefern einwandfreie Ware innerhalb der technisch bedingten Toleranzen. Gelieferte Ware hat der Käufer unverzüglich auf Fehlerfreiheit zu untersuchen und etwaige Mängel sofort dem Verkäufer anzuzeigen. Erfolgt eine solche Anzeige innerhalb von 10 Tagen nicht, gilt die Ware als mangelfrei durch den Käufer erhalten.
Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Die Frist zur Mangelbeseitigung muss angemessen sein. Sollte sich jedoch herausstellen, dass ein gerügter Mangel nicht vorhanden ist, werden wir die Kosten für die Überprüfung in Rechnung stellen. Besteht ein Auftrag aus abgeschlossenen Teilleistungen, so wird hierfür eine Teilabnahme durchgeführt.
Die Gewährleistung umfasst die ordnungsgemäße Lieferung und Montage der vertraglich festgelegten Leistungen. Funktionsbeeinträchtigungen oder Verschleiß an Teilen der Leistung, die im Rahmen der normalen und fachgerechten Nutzung üblicherweise entstehen, sind von den vertraglichen und gesetzlichen Gewährleistungsverpflichtungen ebenso nicht abgedeckt, wie Schäden, die auf Fehlgebrauch, nicht bestimmungsgemäße Nutzung und Reparaturversuche durch Dritte zurückzuführen sind. Die Verjährung der Gewährleistungsansprüche regelt sich nach dem BGB.
Unsere Bauelemente sind überwiegend Gebrauchsgegenstände, die zur Sicherstellung einer dauerhaften Funktionstüchtigkeit und Lebensdauer einer regelmäßigen Wartung durch einen Fachbetrieb bedürfen. Wir empfehlen ihnen, einen Wartungsvertrag abzuschließen, um eine dauerhafte Funktion der Produkte zu gewährleisten.

Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur Bezahlung vor.

Erfüllungsort/Gerichtsstands

Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist Warpe
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Nienburg/W. oder das Amtsgericht Uelzen.

PM Bauelemente/Parkett e. Kfm. Mirko Pfetzing Nordholz 45 27333 Warpe